Die Schrödinger-Gleichung verlangt die Berechnung der zweiten Ableitung der Wellenfunktion nach dem Ort. Deshalb muss mindestens die Wellenfunktion und ihre erste Ableitung stetig sein.
1. Wellenfunktion stetig an
:
![]()
2. Ableitung der Wellenfunktion an
:
![]()
Einsetzen der beiden Gleichungen ineinander ergibt:
![]()
![]()
Diese Bedingung muss erfüllt sein, damit eine Lösung des homogenen Gleichungsystems (1), (2) existiert. Die letzte Gleichung ist eine transzendente Gleichung zur Bestimmung der möglichen Werte von
und damit der möglichen Werte der Energie
, die bekanntlich allgemein nicht geschlossen gelöst werden kann.